Medizinproduktegesetz

Gewerbliche zahntechnische Laboratorien sind Hersteller von Sonderanfertigungen nach dem Medizinproduktegesetz. Die Einhaltung der - wie immer gründlich in deutsches Recht umgesetzten - Vorschriften wird in NRW von den zuständigen Berhörden in den zahntechnischen Meisterbetrieben vor Ort überwacht. 

Zahnersatz, der seine Funktion in medizinisch sensiblem Bereich bei der Nahrungsaufnahme aber auch in phonetischer und ästhetischer Hinsicht jahrzehntelang erfüllen soll, muss hohen qualitativen Ansprüchen genügen.

Zum Schutz der Patienten verlangt das Medizinproduktegesetz von den zahntechnischen Betrieben deshalb ein Qualitätssicherungssystem, in dem alle betrieblichen Prozesse, Technologien und Materialien vom Materialeinkauf über die Beschreibung und Einhaltung der betrieblichen Qualitätskriterien sowie der Fertigungsprozesse bis hin zu den Kontrollen durch ausgebildete Sicherheitsbeauftragte detailliert und nachprüfbar dokumentiert werden.

Risiken von Material- und Verarbeitungsfehlern, die bei der zahnmedizinischzahntechnischen Versorgung gravierende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben können, werden so minimiert. Schließlich kann selbst der Zahnarzt am fertigen Zahnersatz eine Vielzahl von Mängeln nicht erkennen. Noch Jahre später kann darüber hinaus "im Fall des Falles" lückenlos der vollständige Weg von der Abdrucknahme in der Zahnarztpraxis bis zur Eingliederung der fertigen zahntechnischen Arbeit nachvollzogen werden.

Die Innungsbetriebe gehen hier, bei der Umsetzung unterstützt von den Zahntechniker-Innungen, mit gutem Beispiel voran!

Zu Ihrer Sicherheit!